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Schöngeredet: Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem 01.08.2013

Ab dem 01.08.2013 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter Drei Jahren. Die Bundesregierung feiert dass es sogar mehr Plätze im Angebot gibt, als errechnet. Es sollte ein Platzangebot von 780.000 Plätzen bestehen um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden. Gemeldet wurden, von Seiten der Träger, sogar knapp 810.000 Plätze. Das ist offenbar ein Grund sich zu feiern und zu verkünden dass alles gut sei.

Es ist mitnichten gut, Herrschaften. Warum?

    2 elementare Faktoren lassen mich hier schlicht nicht mitfeiern:
  1. Erstens ist die Ratio, also das Verhältnis Kita-Betreuer zu Kind nicht gering genug. Derzeit kommt auf einen Kinderkrippenerzieher oder eine Kinderkrippenerzieherin durchschnittlich 4,5 Kinder, die es zu betreuen gibt (Quelle: Spiegel).
  2. Zweitens muss man die Entfernung zwischen Kita und Wohnort betrachten. Damit sieht das übermäßige Angebot nämlich gar nicht mehr so rosig aus, wie man mir glauben machen will. Nach geltendem Recht darf die Entfernung zur Kita 30 Minuten betragen. Damit können Mama und Papa "schlicht vergessen", dass sie ihr Kind von Rechts wegen in ihrer Wunsch-Kita unterbringen können. Wenn es eng wird, wird der zumutbare Entfernungsradius einfach ausgereizt und das Kind dort in die Kita geschickt wo es noch freie Plätze gibt. Sind ja genug da. (Quelle)



Also wird es weder in Ballungsgebieten, noch auf dem Land jedem Recht gemacht werden können. Entweder Du legst morgens ordentlich Strecke zurück um die Kita zu erreichen oder Du übergibst das Wichtigste dieser Welt in eine Art Massenhaltung. Oder Beides. Zugegeben, ist es auch utopisch, das Beste für wirklich erreichen zu wollen. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack, wenn aus dem Familienministerium mal wieder die Beweihräucherung der eigenen Leistungen zu vernehmen ist.

Positiv bleibt unterm Strich dennoch festzuhalten, dass ab dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz besteht. Es ist ein Anfang. Den Rest müssen mal wieder die Gerichte klären.

Noch ein wenig mehr Lesestoff gefällig? Bitteschön: Der Spiegel über die Bertelsmann-Studie

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